Meine Eltern wohnen mit meinem Bruder in einem Mehrfamilienhaus in Köln - das Haus steht unter Denkmalschutz. In diesem Altbau gibt es 4 große Wohnungen, meine Eltern bewohnen das Erdgeschoss, mein Bruder die Dachgeschosswohnung. Die zwei Einheiten dazwischenliegend sind vermietet. Es sind Gasetagenheizungen verbaut, die jetzt 30 Jahre alt sind, einzig in der Dachgeschosswohnung ist eine jüngere modernere Brennwerttherme verbaut.
Das Haus soll nun von meinen Eltern an einen neuen Besitzer (mein Bruder und mich) wechseln. Was ist bei der Übernahme im Hinblick auf das Energiegesetz (Heizung und Warmwasser) zu beachten?
Hier ist erst einmal nichts weiter zu beachten. Da es sich um ein Haus mit vier Wohnungen handelt, gelten/galten die Ausnahmeregelungen für Alteigentümer nicht, wodurch alle Sanierungspflichten bereits zu erfüllen waren. Sind die Heizungen über 30 Jahre alt und keine Niedertemperaturheizungen, ist ein Austausch nötig. Andernfalls können Sie die Anlagen so lange weiter betreiben, bis sie irreparabel kaputt gehen.
Nach aktuellem Stand haben Sie nach dem endgültigen Defekt der ersten Etagenheizung drei Jahre Zeit, sich für ein neues Heizsystem zu entscheiden. Rüsten Sie auf eine Zentralheizung um, bleiben weitere 10 Jahre Zeit, bis diese vollständig in Betrieb genommen sein muss. Treffen Sie keine Entscheidung, ist die Zentralheizung nach dem Ablauf der dreijährigen Bedenkzeit Pflicht.
Wichtig zu wissen: Da es sich um ein Gebäude unter Denkmalschutz handelt, können Sie von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abweichen. Das ist immer dann möglich, wenn die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führt (§ 105 GEG).
Welche Möglichkeiten bei einem Heizungstausch bestehen, zeigen wir in dieser Antwort im Sanierungsforum auf: "Wie kann ich die Etagenheizungen im Fachwerkhaus kostengünstig und zeitgemäß umrüsten?"
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