Wir haben in unserer Altbauwohnung (Baujahr 1935, 4 Parteien) mit Holzbalkendecken ein extremes Schallproblem (Trittschall, Körperschall, aber auch Luftschall), seit der neue Eigentümer über uns ein äußerst unzulänglich isoliertes Parkett verlegen hat lassen.
Jetzt hatte ich die Idee, eine Einblasdämmung vornehmen zu lassen, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Außerdem würde ich gerne rechtliche Schritte gegen unseren Nachbarn einleiten. Was können Sie mir dazu raten? Ich finde kaum Handwerker, die eine Einblasdämmung anbieten. Hätten wir Chancen bei einer rechtlichen Auseinandersetzung?
Die Einblasdämmung verfüllt den offenen Bereich der Holzbalkendecke und hilft in der Regel gegen Luftschall. Geräusche beim Sprechen, Radio hören oder Fernsehen werden schlechter übertragen und Sie haben etwas mehr Ruhe. Der Trittschall lässt sich auf diese Weise jedoch nicht deutlich verbessern. Denn hierbei handelt es sich um Körperschall, der über feste Bauteile wandert. Um diesen zu reduzieren, helfen vor allem Maßnahmen in der Wohnung des Verursachers. So zum Beispiel eine fachgerechte Verlegung des Bodens mit entsprechender Rand- und Trittschalldämmung.
Welche Maßnahmen außerdem infrage kommen, lässt sich aus der Ferne leider nicht seriös einschätzen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Bauakustiker aus Ihrer Region. Kontaktdaten und Angebote von Handwerkern bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten. Dieses können Sie auch nutzen, um einen Beratungstermin vor Ort zu vereinbaren.
Die rechtliche Frage lässt sich ohne Kenntnisse von der örtlichen Situation nicht klären. Hier hilft nur die Unterstützung durch einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht.