Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen bei dem Einkommensbonus von 30 Prozent? Zählt zum versteuerten Einkommen das Einkommen meiner Lebensgefährtin, die im Haus mit wohnt, dazu?
Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines Partners hinzuzuzählen, wenn dieser seinen Erst- oder Alleinwohnsitz im Haus hat. Den Nachweis erbringen Sie mit einem Grundbuchauszug, Meldebescheinigungen und den Steuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.
Im FAQ zum BEG heißt es dazu unter Punkt A 11: "Relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner oder Partnerinnen oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft."