Wir haben kürzlich ein Haus (Bj. 1954) erworben und wollen die komplette Heizungsanlage erneuern lassen. Sowohl ich als auch meine Frau stehen im Grundbuch. Aktuell ist eine Gasheizung von Anfang der 90er im Haus verbaut, welche auch noch genutzt werden kann.
Um den Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen zu können, möchte nur ich mich jetzt ummelden. Welches Haushaltseinkommen wird dann beim Antrag berücksichtigt? Da mein Einkommen unter 40.000 € liegt, könnte ich somit als alleiniger Bewohner des Haushalts den Einkommensbonus nutzen?
Das ist richtig. Die KfW berücksichtigt bei der Heizungsförderung die Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Entscheidend ist dabei der Zustand zum Antragszeitpunkt.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.