Aufgrund der geringen Einkünfte bin ich von der EK-Steuererklärung von meinem Finanzamt befreit worden (Ersparnis der Gebühren für den Steuerberater). Die letzte EK-Steuererklärung ist von 2017 und wurde danach vom Finanzamt ausgesetzt. Kann ich trotzdem die Förderung für geringes Einkommen bekommen und welche Unterlagen werden benötigt?
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn als Nachweis verlangt die KfW zwingend die Einkommensteuerbescheide für die relevanten Jahre.
Sind Sie Rentner, gibt es eine Ausnahme. In diesem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen:
Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der kostenfreien Servicenummer 0800 / 539 9010.
Wie Sie die Heizungsförderung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.