Ich betreibe seit 2010 eine Photovoltaikanlage mit 30 kWp Wechselrichter und 31,26 kWp Modulen. Was sollte ich jetzt tun, mit Blick auf die Einkommenssteuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab 2022 zwangsweise. Einen separaten Antrag, wie bei der Regelung zur Liebhaberei müssen Sie nicht stellen. Relevant für die Steuerbefreiung ist dabei die installierte Gesamtbruttoleistung, die auch im Marktstammdatenregister eingetragen wurde. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengefasst.