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Expertenrat

Worauf ist bei einer Einliegerwohnung im Haus zu achten?

Frage von Ramona  R. am 23.03.2020 

Wir haben im Erdgeschoss eine Treppe, die quasi offen mitten im Raum steht. Ist das ein Problem für die ELW? Im 1. OG planen wir eine ELW. Das OG ist quasi in zwei Hälften geteilt. Links die Hälfte der Eigentümer, rechts die Hälfte der ELW. Die ELW hat quasi 3 Zimmer. 1x Bad mit Verbindungstüre zur Wohnung/Küche und ein separates Schlafzimmer. Somit hätte die Wohnung 2 Eingänge. 1x Wohnraum/Küche/Bad und 1x zum Schlafzimmer ist das in Ordnung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um eine Einliegerwohnung handelt es sich immer dann, wenn der zu vermietende Teil in Ihrer Wohnung liegt. Es muss sich um eine eigenständige und abgetrennte Wohneinheit handeln, in der eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Pflicht sind also mindestens ein Zimmer, ein Bad und eine Kochgelegenheit. Aus Ihrer Frage geht hervor, dass es sich nicht um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch Rechtsberater. Diese finden Sie zum Beispiel bei Vereinigungen wie dem Haus- und Grundbesitzer Verein.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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