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Expertenrat

Ist der Einbau eines Einstrangsystems bei Ölheizungen Pflicht?

Frage von Erich S. am 31.10.2024 

Mein Heizungsbauer verlangt:
- Zweistrangsystem muss auf Einstrang umgebaut werden.
- Stahlblechtanks (untere Befüllung) müssen getauscht werden.
Besteht hier kein Bestandsschutz?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig von den Vorgaben in Ihrer Region kann der Austausch auch verpflichtend sein. Der Fall ist das unter anderem dann, wenn Behörden den Austausch anordnen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie die Anlage neu errichten oder wesentlich ändern.

Liegt der tiefste Punkt der Leitung unter dem Ölstand, ist außerdem ein Antiheberventil nötig. Dieses verhindert, dass bei einer Leckage das gesamte Heizöl aus dem Tank ausläuft.

Sind Sie unsicher, welche Pflichten in Ihrer Region bestehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen für Heizölanlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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