Mein Heizungsbauer verlangt:
- Zweistrangsystem muss auf Einstrang umgebaut werden.
- Stahlblechtanks (untere Befüllung) müssen getauscht werden.
Besteht hier kein Bestandsschutz?
Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig von den Vorgaben in Ihrer Region kann der Austausch auch verpflichtend sein. Der Fall ist das unter anderem dann, wenn Behörden den Austausch anordnen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie die Anlage neu errichten oder wesentlich ändern.
Liegt der tiefste Punkt der Leitung unter dem Ölstand, ist außerdem ein Antiheberventil nötig. Dieses verhindert, dass bei einer Leckage das gesamte Heizöl aus dem Tank ausläuft.
Sind Sie unsicher, welche Pflichten in Ihrer Region bestehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen für Heizölanlagen.