Darf ich meine Heizung auf eine Stromheizung, z.B. Infrarotheizung, umstellen, auch wenn das Haus nicht den Energiestandard W55 erfüllt? Mir ist bewusst, dass das Heizen mit Strom hohe Kosten verursachen kann. Es geht mir lediglich um den Aspekt, ob das gesetzlich zulässig wäre.
Das Heizen mit Infrarot kann eine wirtschaftliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen darstellen. Denn es kommt mit deutlich geringeren Anschaffungskosten und ohne Wartung sowie Schornsteinfeger aus. Kombinieren Sie die Elektroheizung mit einer Photovoltaikanlage, sind auch die Verbrauchskosten häufig in einem konkurrenzfähigen Bereich. Entscheidend dafür ist vor allem der Zustand des Gebäudes.
Das Gebäudeenergiegesetz lässt die Stromdirektheizung in § 71 grundsätzlich als Erfüllungsoption zu. Im Bestand gelten bei einem Wechsel allerdings folgende Voraussetzungen:
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So dürfen Sie die Stromdirektheizung einbauen, wenn:
Leben Sie in Ihrem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus, dürfen Sie die Heizung also einbauen.