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Expertenrat

Welcher Energieausweis ist beim Wohnungsverkauf nötig?

Frage von Gustav H. am 13.01.2017 

Welchen Energieausweis brauche ich, wenn ich meine Wohnung verkaufen möchte. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 17 Abschnitt 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung muss ein Ausweis nach dem Bedarf ausgestellt werden, wenn das Haus weniger als 5 Wohnungen hat. 


Das gilt nicht, wenn das Haus bereits zur Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 einhielt oder durch eine spätere Sanierung auf dieses gebracht wurde. In diesem Falle genügt der günstigere Verbrauchsausweis - ein Energieausweis auf Basis der Verbrauchswerte dreier aufeinanderfolgender Jahre.


Weitere Informationen gibt Mathias Dörr im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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