Ich wohne in einer ETW in einem 5 Familienhaus. Alle Wohnungen haben Gas-Etagenheizung - also keine zentrale Heizungsversorgung. Unser neuer Hausverwalter möchte für die Wohnungen einen Energieausweis erstellen lassen, mit der Begründung, dass dies gesetzlich vorgeschrieben sei. Ist das bei Etagenheizung gesetzlich vorgeschrieben und wenn ja, wo findet man den Gesetzestext? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Ein Energieausweis ist immer dann nötig, wenn eine Immobilie neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet wird (§ 16, EnEV). Bei Eigentumswohnungen werden die Ausweise in der Regel für das gesamte Haus erstellt. Anschließend stellt die Eigentümergemeinschaft die Ausweise den einzelnen Eigentümern zur Verfügung. Die Art der Heizung hat hier erst einmal keinen Einfluss.