Wie verhält sich der Energieausweis bei einem denkmalgeschützten Haus? In der Vergangenheit musste man hier keinen Energieausweis anfordern.
Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden. Das bezieht sich auf die Energieausweis-Pflicht im Bestand.
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