Expertenrat

EFH Bj 1968: Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Frage von Ursula B. am 22.12.2015 

Welchen Energieausweis brauchen wir für ein Einfamilienhaus Baujahr 1968? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für ein Einfamilienhaus mit Baujahr 1968 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Es sei denn, das Haus wurde schon energetisch saniert und weist mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 auf – in diesem Fall können Sie zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Hier finden Sie alle Informationen zum Energieausweis.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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