Welchen Energieausweis brauchen wir für ein Einfamilienhaus Baujahr 1968?
Für ein Einfamilienhaus mit Baujahr 1968 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Es sei denn, das Haus wurde schon energetisch saniert und weist mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 auf – in diesem Fall können Sie zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Hier finden Sie alle Informationen zum Energieausweis.