Benötige ich im Ensembleschutz in Bayern einen Energieausweis?
Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 (zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch etc.) ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen. Das gilt allerdings nur, wenn für das gesamte Gebäude Berechnungen zum Energiebedarf durchgeführt werden.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ensemble um ein Baudenkmal, das aus verschiedenen Einzeldenkmalen besteht. Dementsprechend gehen wir davon aus, dass § 79 Abs. 4 GEG hier zur Anwendung kommt und ein Energieausweis nicht erforderlich ist. Beachten Sie bitte, dass die Bundesländer mit den Regelungen des GEG teilweise unterschiedlich umgehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.