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Expertenrat

Ist bei einem Gebäude mit Ensembleschutz ein Energieausweis nötig?

Frage von Birgit L. am 25.06.2025 

Benötige ich im Ensembleschutz in Bayern einen Energieausweis?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 (zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch etc.) ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des geänderten Gebäudes auszustellen. Das gilt allerdings nur, wenn für das gesamte Gebäude Berechnungen zum Energiebedarf durchgeführt werden. 

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ensemble um ein Baudenkmal, das aus verschiedenen Einzeldenkmalen besteht. Dementsprechend gehen wir davon aus, dass § 79 Abs. 4 GEG hier zur Anwendung kommt und ein Energieausweis nicht erforderlich ist. Beachten Sie bitte, dass die Bundesländer mit den Regelungen des GEG teilweise unterschiedlich umgehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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