Mein Kreditinstitut fordert nach der Sanierung meiner Wohnung einen Energieausweis. Die Wohnung wird aber von mir selbst bewohnt und nicht vermietet bzw. steht nicht zum Verkauf. Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut und in den 90er Jahren erweitert, und die besagte Wohneinheit wurde dieses Jahr kernsaniert. Ist das wirklich notwendig?
Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. Entsprechende Vorgaben finden sich in § 80 des GEG.
Einige Banken fordern das Dokument zudem ein, um den CO₂-Ausstoß der finanzierten Immobilien erfassen zu können. In Ihrem Fall wäre dabei allerdings ein Ausweis für das gesamte Gebäude erforderlich, da Energieausweise immer für Gebäude zu erstellen sind. Das hätte höhere Kosten zur Folge.
Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrer Bank. Fragen Sie nach der Grundlage für die Aufforderung und lassen Sie sich bestätigen, dass es sich dabei auch in Ihrem Fall um eine Pflicht/Bedingung handelt. Oft ist es das nicht.