Ich bin Gebäudeenergieberaterin im Handwerk. Kann ich mit diesem Titel Energieausweise für Wohngebäude erstellen, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein?
Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben dürfen (nicht müssen). Eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht daher vermutlich nicht. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie von der Handwerkskammer Ihres Landes. Die gesetzlichen Vorgaben zu Ausstellungsberechtigten von Energieausweisen finden Sie in § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).