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Expertenrat

Kann ich als Gebäudeenergieberaterin Energieausweise für Wohngebäude ausstellen?

Frage von Stefanie S. am 29.01.2021 

Ich bin Gebäudeenergieberaterin im Handwerk. Kann ich mit diesem Titel Energieausweise für Wohngebäude erstellen, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben dürfen (nicht müssen). Eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht daher vermutlich nicht. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie von der Handwerkskammer Ihres Landes. Die gesetzlichen Vorgaben zu Ausstellungsberechtigten von Energieausweisen finden Sie in § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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