Ich habe ein Haus zu verkaufen, allerdings hat dieses Objekt nur einen Holzofen und ein paar Elektrostrahler (mobil). Benötige ich für den Verkauf trotzdem einen Energieausweis? Das macht doch wenig Sinn, oder? Die neue Heizung muss sowieso eingebaut werden, egal wie die Energiewerte aussehen.
Ein Energieausweis ist immer dann zu erstellen, wenn Sie ein Gebäude neu verpachten, vermieten oder verkaufen und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Anwendung kommt. Letzteres gilt dabei für unter Aufwand von Energie beheizte oder gekühlte Gebäude. Verkaufen Sie ein unbeheiztes Haus, gilt das GEG nicht und Sie benötigen auch keinen Energieausweis. Diesen auszustellen, wäre in dem Fall technisch auch nicht möglich.
Weitere Ausnahmen gibt es für selten beheizte Gebäude (weniger als 25 % des üblichen Verbrauchs), kleine Gebäude (Fläche kleiner 50 m²) sowie Gebäude unter Denkmalschutz.
Beheizen die Holzöfen das Haus vollständig, ist in der Regel ein Energieausweis erforderlich. Andernfalls benötigen Sie für den Verkauf als unbeheiztes Haus keinen. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.