Ich blicke gerade nicht mehr durch. Wir verkaufen ein Haus mit Baujahr unbekannt (ca 18xx), das seit über 20 Jahren unbewohnt ist. Das Haus hat keine Heizung. Es wurde früher wohl mit Holz beheizt. Es handelt sich um ein sehr altes Bauernhaus. Nun verlangt man von uns einen Energieausweis oder Bedarfsausweis.
Braucht man das bei einem so lange unbewohnten baufälligen Haus? Wir haben keine Unterlagen über das Haus.
Nach §1 Absatz 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Besitzt das beschriebene Haus keine Heizung, gilt die EnEV nicht. Einen Energieausweis müssen Sie in diesem Fall also nicht ausstellen lassen.