Benötige ich einen Energieausweis, wenn die Ölheizung von 1997 ist, aber das Haus schon seit 5 Jahren leer steht und unbeheizt ist.
Sofern eine intakte Heizung vorhanden ist, benötigen Sie einen Energieausweis beim Hausverkauf. So fordert es das Gebäudeenergiegesetz. Verkaufen Sie ein unbeheiztes Haus ohne Heizungsanlage, ist der Energieausweis nicht erforderlich. In diesem Fall greift das Gebäudeenergiegesetz nicht.
Aufgrund des Alters und der Tatsache, dass eine Zentralheizung vorhanden ist, gehen wir davon aus, dass Sie einen Energieausweis für Hausverkauf, Vermietung oder Verpachtung benötigen. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.