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Expertenrat

Ist ein Energieausweis beim Hausverkauf nötig, wenn dieses seit 5 Jahren unbeheizt ist?

Frage von Herr  P. am 07.09.2022 

Benötige ich einen Energieausweis, wenn die Ölheizung von 1997 ist, aber das Haus schon seit 5 Jahren leer steht und unbeheizt ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern eine intakte Heizung vorhanden ist, benötigen Sie einen Energieausweis beim Hausverkauf. So fordert es das Gebäudeenergiegesetz. Verkaufen Sie ein unbeheiztes Haus ohne Heizungsanlage, ist der Energieausweis nicht erforderlich. In diesem Fall greift das Gebäudeenergiegesetz nicht.

Aufgrund des Alters und der Tatsache, dass eine Zentralheizung vorhanden ist, gehen wir davon aus, dass Sie einen Energieausweis für Hausverkauf, Vermietung oder Verpachtung benötigen. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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