Ist für den Verkauf von einem Einfamilienhaus mit 300 qm BJ ca. 1900 (unbewohnt und komplett ohne Heizungsanlage) ein Energieausweis Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt nur für Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Da das Gesetz auch die Ausstellung von Energieausweisen regelt, gehen wir davon aus, dass in Ihrem Fall kein Ausweis erforderlich ist. Ohne Angaben zur Heizungstechnik ist die Ausstellung technisch auch nicht möglich.