Ich habe folgende Frage: Ich verkaufe derzeitig ein Haus, das seit 11 Jahren unbewohnt ist und nicht geheizt wird. Es ist zwar eine Gasheizung vorhanden, aber aus Kostengründen wurde die Gasarmatur ausgebaut. Ein Kaminofen steht noch im Haus.
Lässt sich das Haus nicht beheizen, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes nicht und sie benötigen keinen Energieausweis beim Verkauf. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von dem Vorgehen der Behörden in Ihrem Bundesland ab - diese gehen von Region zu Region unterschiedlich mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes um. Aus diesem Grund erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.