Wir wollen unser Haus Baujahr 1950 verkaufen. 1987 wurde eine Nachtspeicherheizung eingebaut. Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis und wenn ja, wo bekomme ich den?
Sofern das Haus nicht unter Denkmalschutz steht oder maximal 50 m² Nutzfläche hat, ist ein Energieausweis bei Hausverkauf Pflicht. Nach § 80 GEG benötigen Sie dabei einen detaillierten Energiebedarfsausweis, sofern das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 noch nicht erfüllt (seit Bau oder durch Sanierung). Zur Ausstellung berechtigte Energieberater finden Sie in unserer Experten-Datenbank oder in der Bundesliste für Energie-Effizienz-Experten.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".