Wir müssen ein altes dörfliches Anwesen verkaufen, welches aus dem Jahr 1896 stammt. Es ist schon einige Zeit unbewohnt. Das Gebäude bedarf einer Komplettsanierung. Es gibt kein Warmwasser und keine Heizungsanlage. Beheizt wurde jeder Raum separat durch einzeln stehende Kohleöfen. Muss man in diesem Fall einen Energieausweis beim Verkauf haben? Die Makler haben davon nichts gesagt.
Die EnEV gilt nach § 1 nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Verkaufen Sie das Haus ohne funktionierende Heizung (als unbeheiztes Haus), ist dabei auch kein Energieausweis erforderlich. Letztlich lässt er sich ohne Heizungsanlage auch nicht erstellen.