Ist für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten, Baujahr 1970, ein Energiebedarfsausweis gesetzlich notwendig, vor dem Hintergrund, dass die Heizungsanlage des Gesamtobjektes defekt ist und dieses auch mit defekter Heizungsanlage und im Leerstand verkauft werden soll? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt muss der Energieausweis vorliegen?
Ausgehend von der Anzahl der Wohnungen und dem Baujahr des Gebäudes ist ein ausführlicher Energiebedarfsausweis Pflicht. Dieser muss grundsätzlich dann vorliegen, wenn ein potenzieller Käufer Sie zur Überreichung auffordert - spätestens jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages. Ohne funktionierende Heizung (abhängig von der Schwere des Defekts) lässt sich der Ausweis nicht berechnen. In diesem Fall können Sie das Haus als unbeheizt und unbewohnt verkaufen. Die EnEV gilt dann nicht und ein Energieausweis ist nicht erforderlich.
Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV unterschiedlich umgehen und wir den Defekt nicht kennen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.