Braucht man auch einen Energieausweis, wenn man keine Zentralheizung hat? In meinem konkreten Fall handelt es sich um eine ETW, Bauj. 1996, mit einer Elektrofußbodenheizung und einem Speicher. D. h. über der ganzen Fußbodenheizung ist eine 7 cm dicke Estrichschicht und darauf befinden sich Keramikfliesen. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer.
Ja. EnEV und Energieausweis-Pflicht gelten für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Bei einer Etagenwohnung im Mehrfamilienhaus ist der Energieausweis allerdings für das ganze Gebäude zu erstellen. Nötig ist das immer dann, wenn Sie die Wohnung verkaufen oder neu vermieten. Welche Energiausweis-Art dabei erforderlich ist, hängt von der Größe und dem Baujahr des Gebäudes ab. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".