Benötige ich für ein MFH (3 WE) Baujahr 1932 einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich immer erforderlich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, verpachten oder vermieten. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude oder nutzen Sie alle Wohnung selbst (in der Familie) besteht keine Pflicht.
Erfüllt Ihr Haus die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 durch eine zwischenzeitliche Sanierung noch nicht, ist ein Bedarfsausweis auszustellen. Bei diesem nehmen Energieberater Technik und Architektur auf, um den Energiebedarf detailliert zu berechnen. Wurden bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt, sodass Ihr Haus die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt, können Sie alternativ auch einen einfachen Verbrauchsenergieausweis ausstellen lassen. Dieser basiert auf realen Abrechnungsdaten und ist günstiger.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?". Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Gebäude eine Energieausweis-Pflicht besteht, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die baulichen Gegebenheiten und gibt eine rechtssichere Antwort. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.