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Expertenrat

Wann muss ein Vermieter einen Energieausweis vorzeigen?

Frage von Lothar S. am 09.11.2016 

Seit wann muss ein Vermieter einen Energiepass für sein vermietetes Einfamilienhaus vorweisen bzw. zeigen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Energieausweis muss nach § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung 2014 - verkündet am 21. November 2013 - immer dann erstellt werden, wenn:


  • ein Gebäude neu gebaut wird
  • ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird
  • ein Gebäude oder eine Wohnung NEU vermietet wird

Zur Auswahl stehen dabei verbrauchs- und bedarfsgebundene Ausweise. Die Angaben im Verbrauchsausweis basieren dabei auf dem tatsächlichen Energieverbrauch drei aufeinanderfolgender Jahre. Er muss ausgestellt werden, wenn:


  • Häuser oder Wohnungen verkauft oder vermietet werden
  • ein Haus mehr als 4 Wohnungen hat
  • das Haus nach 1977 gebaut, oder durch eine Sanierung auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde

Die Angaben im Bedarfsausweis entstammen hingegen einer ausführlichen Berechnung, die sowohl die spezifischen bauphysikalischen und anlagentechnischen Eigenschaften des Gebäudes berücksichtigt. Er muss ausgestellt werden, wenn:


  • Häuser oder Wohnungen verkauft oder vermietet werden
  • das Haus weniger als 5 Wohnungen hat
  • das Haus nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht

Nach § 16a der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind die Werte des Energieausweises auch in Anzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung anzugeben.

Die EnEV 2014 ist seit 01. Mai 2014 in Kraft.

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