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Expertenrat

Kann es sein, dass drei Energieausweise für das gleiche Gebäude unterschiedliche Ergebnisse liefern?

Frage von Georg K. am 30.09.2022 

Unterschiedliche Energieausweise für gleiches Gebäude mit 9 Wohneinheiten nach KfW 70. Zum Sachverhalt: Für das gleiche Gebäude Bj. 2015 existiert ein Energieausweis, ausgestellt 12/2015; Endenergiebedarf 30 kWh; A+
In einem Bank-Expose für einen Wohnungsverkauf 2018 wird ein Energieausweis aufgeführt, ausgestellt 3/2016; Endenergiebedarf 38,1 kWh; A. Jeweils gleicher EB- Aussteller. In einer Anzeige Immoscout24 Ausst. 1.5.2014/ Endenergiebedarf 38,7 kWh.

Meine Fragen: Wird für KfW 70-Bauweise ein bestimmter Mindest-Wert bei Endenergiebedarf und Klassifizierung A+ - H verlangt? Kann ich mit den Energieausweis-Angaben Schlüsse auf die Erfüllung der KfW-Bauweise ziehen? Erfüllen die Werte beider Energieausweise die Kriterien nach KFW 70?

Ich habe den Verdacht, dass beim jüngeren Energieausweis 2016 schlechtere Werten berücksichtigt wurde, da weder die Kellerdecken noch die TG-Decke gedämmt ist. Über der ungedämmten TG liegen direkt 2 EG-Wohnungen.
Kann das so unterschiedliche Werte ergeben? Ob der EB (ist 300 km entfernt) das Bauwerk 2014/ 2015 /2016 jeweils vor Ort besichtigt hat, ist nicht bekannt. Da ja nur ein Ausweis gültig sein kann, was sollte veranlasst werden (behördliche Kontrolle?).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Dass die Angaben im Energieausweis leicht voneinander abweichen kann bei unterschiedlichen Berechnungen möglich sein. Immerhin handelt es sich bei den im ersten Ausweis berechneten Werten um den theoretischen Bedarf. Die neueren Ausweise könnten hingegen auf dem tatsächlichen Verbrauch basieren, was die unterschiedlichen Ergebnisse ebenfalls erklären würde.

Ohne die Dokumente sowie die zugrunde liegenden Berechnungen zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Förderbank einen Nachweis benötigt, um beantragte Gelder tatsächlich auszuzahlen. Dieser Nachweis muss auch für Ihr Gebäude vorliegen (wenn es gefördert wurde). Er zeigt alle Bauteilaufbauten und ermöglicht es, die Ergebnisse nachzuvollziehen.

Zum Erreichen des KfW-70-Standards ist neben dem Primärenergiebedarf (Qp in kWh/m²a) auch der spezifische Transmissionswärmeverlust (ht in W/m²K) relevant. Dieser beschreibt den Wärmeschutz und muss einen bestimmten Grenzwert unterschreiten. Wie hoch dieser im entsprechenden Baujahr ist, entnehmen Sie den Bau- bzw. Förderunterlagen.

Vermuten Sie, dass die Ausweise falsch ausgestellt wurden, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder einem Bausachverständigen aus Ihrer Region. Die Experten prüfen alle Unterlagen sowie die bautechnische Umsetzung und geben daraufhin eine verlässliche und rechtlich verbindliche Auskunft.


Kommentare

Georg K.

Wenn ich es recht verstehe, wäre mit den Angaben Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust Rückschlüsse auf Erfüllung KfW 70 Standard möglich.

ENERGIE-FACHBERATER 

Das ist richtig. Für beide Werte gibt es Vorgaben, die zu erfüllen sind. Halten Sie diese ein, erreichen Sie den besagten Effizienzhausstandard. In Ihrem Fall darf der Primärenergiebedarf bei maximal 70 Prozent und der Transmissionsverlust maximal 85 % eines vergleichbaren Neubaus betragen. 

Heranzuziehen sind dabei die Werte eines sogenannten Referenzgebäudes. Dieses entspricht Ihrem in der Architektur. Dämmung und Technik sind dabei normativ vorgegeben. 

Grenzwerte und tatsächlich erreichte Werte sollten aus den Bau- und Förderunterlagen hervorgehen. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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