Ich bin im Besitz eines Gewerbegebäude von ca. 200 qm und einer Wohnung, die über der Halle ist. Ich möchte beide Mietobjekte vermieten. Benötige ich einen Energieausweis? Oder was brauche ich?
Ja, Sie brauchen für die Vermietung einen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt den Energieausweis allgemein für Gebäude vor, das betrifft Wohngebäude genauso wie Gewerbeimmobilien. Genauer gesagt benötigen Sie für Ihre Immobilie sogar zwei Energieausweise, denn nach § 22 der EnEV 2014 "Gemischt genutzte Gebäude" müssen der gewerbliche Bereich Ihrer Immobilie und der Wohnbereich getrennt behandelt werden. Die Gewerbehalle benötigt demnach einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, die Wohnung einen Energieausweis für Wohngebäude.
Für beide Energieausweise gilt: Die Angaben aus dem Energieausweis müssen schon in der Immobilienanzeige erscheinen, potenzielle Mieter/Interessenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen und nach Abschluss des Mietvertrages müssen Sie den Ausweis bzw. eine Kopie an den neuen Mieter übergeben.