Ich habe 2023 einen iSFP erhalten. Kosten 1.700 Euro abzgl. 1.300 Euro, unser Anteil 400 Euro. Der Energieberater hat für 2 Maßnahmen (sommerlicher Wärmeschutz mit Außenjalousien und Dachsanierung) jeweils eine TPB erstellt. Dort hat er aber Fachplanung und Baubegleitung nicht mit beantragt. Er hat über diese Möglichkeit auch nicht informiert. Nun, nach Abschluss des Projektes Außenjalousien, muss die TPN erstellt werden. Der ursprüngliche Energieberater möchte das nicht machen. Andere Energieberater beziffern die Kosten jetzt auf 250 - 700 Euro und weisen darauf hin, dass mit Beantragung von Fachplanung und Baubegleitung 50 % dieser Kosten ebenfalls erstattet werden könnten.
Hätte der ursprüngliche Energieberater darauf hinweisen müssen? Können wir ihn für eine "Schlechtberatung" regresspflichtig machen?
Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit fördern lassen. Ist das nicht möglich, können Sie von einem Experten für Bau- und Vertragsrecht prüfen lassen, ob es sich in diesem Fall um eine Falschberatung handelt. Aus der Ferne lässt sich das leider nicht fundiert beurteilen.