Es geht um die Heizungserneuerung bei einem Mehrfamilienhaus; Gasheizung gegen Wärmepumpe. Braucht man einen Energieberater für den BAFA-Antrag? Wer muss den Antrag stellen, der Eigentümer oder der Nießbrauchnehmer, der sich laut Vertrag verpflichtet hat, alle Erneuerungen und Reparaturen zu bezahlen?
Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von einem Energieberater). Zudem benötigen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sowie einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids). Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Die Förderung der Heizung bekommen nur Eigentümer. Eine Ausnahme für Nießbraucher gibt es leider nicht, auch wenn deren Rechte und Pflichten eigentumsähnlich sind.
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