Meinen Energieberater habe ich für die Erstellung eines BAFA-Antrags und den Sanierungsfahrplan bezahlt. Fallen bei ihm weitere Kosten an, z. B. für Verwendungsnachweis? Mein Problem ist, dass das Vertrauensverhältnis zum Energieberater nachhaltig erschüttert ist. Wenn ich, sobald mein BAFA-Antrag genehmigt ist, die ihm erteilte Vollmacht widerrufe, ergeben sich dann Nachteile für mich? Kann mir den Verwendungsnachweis ein anderer Handwerker erstellen?
Welche Kosten in diesem Fall entstehen, hängt von der vereinbarten/beauftragten Leistung ab. Ist der Verwendungsnachweis Teil des ersten Auftrags, können dafür weitere Kosten anfallen, sofern diese noch nicht beglichen wurden. Eine verbindliche Antwort gibt Ihnen hier nur Ihr Energieberater oder ein Fachanwalt.
Unabhängig von der vertraglichen Situation zwischen Ihnen und Ihrem Energieberater ist es in aller Regel möglich, einen anderen Energie-Effizienz-Experten einzusetzen. Wir empfehlen Ihnen, das Thema mit einem Berater des BAFA zu besprechen. Ansprechpartner aus Ihrer Region erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.