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Expertenrat

Können wir den Energieberater wechseln und die Kosten des ersten Experten dennoch bei der Förderung angeben?

Frage von C. K. am 20.05.2023 

Wir haben einen Energieberater beauftragt, um einen Kredit bei der KFW aufzunehmen. Leider ist die Tätigkeit des aktuellen Energieberaters nicht zufriedenstellend. Wir haben noch keinen Vertrag unterzeichnet und fragen uns, ob wir den Energieberater nun noch wechseln können, auch wenn er schon angefangen hat für uns zu arbeiten. (Er war vor Ort in der Immobilie und hat angeblich schon Berechnungen gemacht). Wie ist das mit den bisher entstandenen Kosten für seine Tätigkeit? Ich frage, da die KfW ja 50 % der Rechnung des Energieberaters übernimmt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist es möglich, den Energieberater zu wechseln. Das gilt vor allem dann, wenn noch keine Anträge gestellt wurden. Für die Leistungen des Energieberaters fallen in der Regel Kosten an, für die Sie aufkommen müssen. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der bereits geleisteten Arbeit ab.

Beauftragen Sie einen neuen Energieberater, kann dieser einen Teil der Berechnungen übernehmen. Er prüft außerdem die Rechnung und entscheidet darüber, ob die Kosten bei der Förderung anrechenbar sind oder nicht. Entscheidend sind auch hier die bereits geleisteten Arbeiten.


Kommentare

C. K.

Vielen lieben Dank! 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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