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Expertenrat

Wer kommt für den Energieberater auf, wenn es nicht zum Wohnungskauf kommt?

Frage von Steffen G. am 29.03.2023 

Wer zahlt den Energieberater, wenn der förderungsfähige Wohnungskauf nicht zustande kommt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall sind vermutlich die vertraglichen Regelungen entscheidend. Wir empfehlen den Kontakt zu einem Experten für Bau- oder Vertragsrecht, um diese prüfen zu lassen. Der Experte kann dann eine fundierte Auskunft geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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