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Expertenrat

Muss ich zur Auszahlung der Energieberatungs-Förderung auch Rechnungen hochladen?

Frage von Anja M. am 27.11.2024 

Wir haben bei der BAFA die Förderung der Energieberatung beantragt, diese wurde genehmigt. Nun habe ich zwei Fragen: Müssen wir neben der Rechnung und der Erklärung zur Durchführung auch einen Beleg für die Bezahlung der Rechnung hochladen?

Die zweite Frage bezieht sich auf den Schritt danach: Muss der iSFP als neuer Antrag hochgeladen werden oder ist der nächste Schritt bzw. Antrag dann der TPB inkl. der TPB-ID?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. Das ist nur nach Aufforderung nötig, etwa im Rahmen einer Stichprobenkontrolle.

Möchten Sie Maßnahmen aus dem iSFP beantragen, benötigen Sie zunächst die TPB bzw. BzA von Ihrem Energieberater oder Fachhandwerker. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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