Expertenrat

Darf ich als Dachdecker auch Energieberatungen durchführen und später Maßnahmen umsetzen?

Frage von Frank N. am 25.09.2026 

Ich stehe noch ziemlich am Anfang meiner Energieberatung und hätte da mal eine Frage:
- Darf ich als selbständiger Dachdeckermeister die Energieberatung für meine Kunden machen und auch im Anschluss das Dach sanieren?
- Oder muss ich dafür eine selbstständige Energieberatung gründen?
- Wo muss ich meine Nachweise einreichen bzgl. der DENA-Punkte?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders sieht es bei der vom BAFA geförderten Energieberatung aus. Hier müssen Sie in den Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung bestätigen, dass Sie "von einem Unternehmen, das ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen haben kann, weder eine Provision noch einen sonstigen geldwerten Vorteil gefordert oder angenommen haben oder dies beabsichtigt ist."

Wir gehen davon aus, dass das in Ihrem Fall nicht zutrifft, und verweisen weiter auf die Übungsfragen zur Qualifikationsprüfung für Energieberater. Hier heißt es: "Als Berater kommt nicht infrage, wer in einem Unternehmen tätig ist, welches Leistungen oder Produkte im Bereich der Erstellung oder Sanierung von Gebäuden anbietet.“ Das trifft nicht zu, was bedeutet, dass Sie die Beratung sehr wahrscheinlich durchführen können, auch wenn Sie als Handwerksbetrieb die Umsetzung übernehmen.

Unser Tipp: Sind Sie unsicher in Bezug auf die Förderung oder haben weitere Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880.

Geht es um die Förderung der Sanierung, kommt in diesem Fall die 50‑prozentige Förderung von Fachplanungs- und Beratungsleistungen nicht infrage. Sind Sie nicht vorhabensbezogen unabhängig, ist die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung dann lediglich als normale Umfeldmaßnahme im Rahmen der förderfähigen Ausgaben zulässig. Außerdem müssen Sie Ihre Kunden darauf hinweisen.

Die Nachweise für die DENA-Eintragung reichen Sie über Ihr persönliches Benutzerkonto in der Energie-Effizienz-Expertenliste ein. Das gilt gleichermaßen für Fortbildungen, wie auch für Praxisnachweise.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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