Frage von Hans-Dieter S. am 25.02.2014 In unserer Wohnanlage bestehend aus 2 Häusern mit
Satteldach und einigen Gauben die mit Zinkblech verkleidet sind, gibt es
Probleme mit den Anschlussblechen der Gauben und der Unterspannbahn welche beim
Bau nicht fachgerecht montiert wurden. Nun muss repariert werden und es steht
die Behauptung im Raum, dass wenn 10% der Dachfläche für die Reparatur
aufgenommen werden, muss das komplette Dach den heutigen Dämmwerten laut EnEV
angepasst werden. Die Dämmung der Dächer ist für ein ca 25 Jahre altes
Mehrfamilienhaus recht gut. Ist also diese Behauptung richtig, dass das komplette Dach saniert werden muss?
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Ein
Steildach muss dann die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
erfüllen, wenn die Dachhaut komplett ersetzt oder neu aufgebaut wird. Da bei
Ihnen nur die Anschlussbleche der Gauben und Teile der Unterspannbahn repariert
werden, ist davon eher nicht auszugehen. Nachlesen können Sie diese Auslegung
der EnEV auch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR),
das erklärt, dass die EnEV erst greift, wenn Lattung, ggf. vorhandene
Dachabdichtung und ggf. vorhandene Schalungen erneuert werden, weil sonst eine
erneute Dachdämmung nicht wirtschaftlich ist.