Expertenrat

Besteht für eine Erbengemeinschaft die Austauschpflicht der Heizung aus dem Jahr 1995?

Frage von Daniel S. am 21.06.2020 

Mein Vater war bis zum 02.07.2019 Eigentümer eines von ihm bewohnten EFH. Danach wurde eine Erbengemeinschaft Eigentümerin (Ehefrau, zwei Kinder; Ehefrau und 1 Kind bewohnen weiter das EFH). Die Heizung ist aus dem Jahr 1995 und somit noch keine 30 Jahre. Besteht für die Erbengemeinschaft eine Nachrüstpflicht? Aus meiner Sicht besteht keine Nachrüstpflicht, da die Heizung noch keine 30 Jahre alt ist, oder?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall greift die Austauschpflicht wie vermutet nicht. Denn die installierte Heizung ist Ihren Angaben zur Folge noch keine 30 Jahre alt. Handelt es sich bei der Anlage um eine regelbare Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, besteht die Austauschpflicht auch darüber hinaus nicht. Denn diese Heizungen sind von der EnEV-Pflicht ausgenommen. Erkennen können Sie eine Niedertemperatur unter anderem daran, dass die Vorlauftemperaturen im Heizsystem auch Werte von weniger als 50 bis 55 °C annehmen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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