Mein Vater war bis zum 02.07.2019 Eigentümer eines von ihm bewohnten EFH. Danach wurde eine Erbengemeinschaft Eigentümerin (Ehefrau, zwei Kinder; Ehefrau und 1 Kind bewohnen weiter das EFH). Die Heizung ist aus dem Jahr 1995 und somit noch keine 30 Jahre. Besteht für die Erbengemeinschaft eine Nachrüstpflicht? Aus meiner Sicht besteht keine Nachrüstpflicht, da die Heizung noch keine 30 Jahre alt ist, oder?
In Ihrem Fall greift die Austauschpflicht wie vermutet nicht. Denn die installierte Heizung ist Ihren Angaben zur Folge noch keine 30 Jahre alt. Handelt es sich bei der Anlage um eine regelbare Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, besteht die Austauschpflicht auch darüber hinaus nicht. Denn diese Heizungen sind von der EnEV-Pflicht ausgenommen. Erkennen können Sie eine Niedertemperatur unter anderem daran, dass die Vorlauftemperaturen im Heizsystem auch Werte von weniger als 50 bis 55 °C annehmen können.