An einem Wohngebäude wird die Dämmung erneuert. Die bestehende Deckung, Schalung und Lattung soll wiederverwendet werden. Ist hier die EnEV einzuhalten?
Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist die von Ihnen beschrieben Sanierungsmaßnahme kein Tatbestand, der explizit in der EnEV geregelt ist. Es ist also davon auszugehen, dass die Grenzwerte der aktuell gültigen EnEV nicht einzuhalten sind. Die Qualität der neu eingebrachten Dämmschicht darf jedoch nicht schlechter als die der bestehenden sein.
Da der Vollzug der EnEV in den Händen der Bundesländer liegt, kann eine Entscheidung unter Umständen abweichen. Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen die Begutachtung durch einen Energieberater vor Ort. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.