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Expertenrat

An der vorgehängten Fassade sind die Fugen zu erneuern. Ist nach EnEV auch eine Einblasdämmung Pflicht?

Frage von Manfred A. am 17.10.2019 

Bei einer Fassade müssen die Fugen erneuert und die Verblendziegel gesichert werden. Der Wandaufbau von innen ist: 1,5 cm Kalkputz, 24 cm Beton, 7 cm Luft, 11,5 cm Verblendziegel. Gilt die Fugenerneuerung und Sicherung der Verblendziegel als Fassadensanierung und müssen Dämmmaßnahmen in der Luftschicht (z. B. Einblasdämmung) nach EnEV 2014 vorgenommen werden? Werden die Fugenfläche bei der Flächenbestimmung (> 10 % Regelung der EnEV erfordert Dämmmaßnahmen) berücksichtigt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Anlage 3 Absatz 1 der EnEV greift die Dämmpflicht nur, wenn Sie den bestehenden Außenputz abschlagen und einen neuen aufbringen oder eine neue Bekleidung von außen anbringen. Die Fugensanierung fällt nicht unter den Tatbestand und löst die Dämmpflicht daher vermutlich auch nicht aus. Da die Länder mit den Anforderungen der EnEV unterschiedliche umgehen können, empfehlen wir Ihnen jedoch, das Thema mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland abzuklären.


Kommentare

Manfred A.

Danke für die schnelle Antwort.

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