Der Dachboden über einer vermieteten Eigentumswohnung ist mit ca 10 cm gedämmt. Wir überlegen, ihn in den nächsten Jahren zu neuem Wohnraum auszubauen. Sind wir nach der Energieeinsparverordnung nun zum Dämmen verpflichtet?
Nach §10 Absatz 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss die Decke zwischen beheizten Räumen und unbeheiztem Dach nur dann nachträglich gedämmt werden, wenn die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 nicht eingehalten werden. Als erfüllt gelten diese, wenn die Decke einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,9 m²K/W aufweist. Bei einer Dämmung der Wärmeleitgruppe 040 (Üblich für Minaralwolle) reicht dabei schon eine Stärke von etwa 4 Zentimetern.
In Ihrem Falle ist eine zusätzliche Dämmung also nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur EnEV finden Sie in der Rubrik "Energieeinsparverordnung".