Expertenrat

Gelten die Anforderungen der EnEV zur Dachdämmung auch bei Denkmalschutz?

Frage von Petra G. am 23.01.2017 

User Haus steht unter Denkmalschutz. Da es ständig reinregnet, will die Eigentümergemeinschaft nun das Dach sanieren /reparieren.

Muss das Dach bei einer Reparatur von ca. 28 qm gedämmt werden in diesem Bereich? Oder muss es nur gedämmt werden, wenn es komplett neu gemacht wird? Wo finde ich Regelungen zur Dachdämmungspflicht bei denkmalgeschützten Häusern? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Dachsanierung ist das gesamte Dach nur dann zu dämmen, wenn mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche geändert werden (§9 Abs. 3 der EnEV). Eine Änderung liegt dabei vor, wenn:

  • eine Dacheindeckung mit Lattung und Verschalung ersetzt oder neu aufgebracht wird
  • eine wasserabdichtende Schicht neu eingebracht wird.

(Anlage 3 Punkt 4 der EnEV)


Verändern die Maßnahmen das Erscheinungsbild von Baudenkmalen oder sind die Arbeiten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden. Die Ausnahme ist in diesem Fall bei der zuständigen Landesbehörde (untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes) abzustimmen. (§ 24 der EnEV).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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