User Haus steht unter Denkmalschutz. Da es ständig reinregnet, will die Eigentümergemeinschaft nun das Dach sanieren /reparieren.
Muss das Dach bei einer Reparatur von ca. 28 qm gedämmt werden in diesem Bereich? Oder muss es nur gedämmt werden, wenn es komplett neu gemacht wird? Wo finde ich Regelungen zur Dachdämmungspflicht bei denkmalgeschützten Häusern?
Bei der Dachsanierung ist das gesamte Dach nur dann zu dämmen, wenn mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche geändert werden (§9 Abs. 3 der EnEV). Eine Änderung liegt dabei vor, wenn:
(Anlage 3 Punkt 4 der EnEV)
Verändern die Maßnahmen das Erscheinungsbild von Baudenkmalen oder sind die Arbeiten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden. Die Ausnahme ist in diesem Fall bei der zuständigen Landesbehörde (untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes) abzustimmen. (§ 24 der EnEV).