Nach meiner Kenntnis gibt es für das Denkmal eine Ausnahmeregelung von der EnEV. Das bedeutet, dass die Nachrüstverpflichtungen beim Denkmal nicht vorgeschrieben sind, ebenso ist der Energieausweis keine Pflicht. Wenn nun doch gedämmt werden soll, gibt es dafür dann Vorgaben? Wo kann ich mir umfangreiche Infos zum Denkmal herunterladen?
Nach § 24 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen der EnEV bei Gebäuden unter Denkmalschutz nicht, wenn diese die erhaltenswerte Bausubstanz beeinträchtigen würden. Gleiches gilt auch für Maßnahmen, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind. Ob und wie stark eine Dämmung in Ihrem Fall möglich ist, hängt dabei vom Denkmalschutzamt ab. Wir empfehlen, das Vorhaben frühzeitig mit diesem zu besprechen, um für Gewissheit zu sorgen. Nach § 16 Absatz 5 ist auch ein Energieausweis nicht nötig.
Weitere Informationen haben wir auch in unserem "Ratgeber Sanierung unter Denkmalschutz" zusammengestellt.