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Expertenrat

Gilt die EnEV auch im Denkmal?

Frage von Claudia F. am 05.12.2018 

Nach meiner Kenntnis gibt es für das Denkmal eine Ausnahmeregelung von der EnEV. Das bedeutet, dass die Nachrüstverpflichtungen beim Denkmal nicht vorgeschrieben sind, ebenso ist der Energieausweis keine Pflicht. Wenn nun doch gedämmt werden soll, gibt es dafür dann Vorgaben? Wo kann ich mir umfangreiche Infos zum Denkmal herunterladen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 24 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen der EnEV bei Gebäuden unter Denkmalschutz nicht, wenn diese die erhaltenswerte Bausubstanz beeinträchtigen würden. Gleiches gilt auch für Maßnahmen, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind. Ob und wie stark eine Dämmung in Ihrem Fall möglich ist, hängt dabei vom Denkmalschutzamt ab. Wir empfehlen, das Vorhaben frühzeitig mit diesem zu besprechen, um für Gewissheit zu sorgen. Nach § 16 Absatz 5 ist auch ein Energieausweis nicht nötig.


Weitere Informationen haben wir auch in unserem "Ratgeber Sanierung unter Denkmalschutz" zusammengestellt. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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