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Expertenrat

Kann ich EnEV-gerechte Sanierungsarbeiten auch ohne Fachunternehmen ausführen?

Frage von Ömer Y. am 08.05.2020 

Ich habe die Baugenehmigung bekommen, das kürzlich erworbene alte Haus nach EnEV aus- bzw. umzubauen. Laut EnEV brauche ich für bestimmte Modernisierungsschritte die „Unternehmererklärung“ von den beauftragten Unternehmen. Ich möchte aber die Fassade selber dämmen. Kann ich selber eine Erklärung abgeben? Welche Möglichkeit gibt es in meiner Situation? Oder muss! ich der Unternehmererklärung wegen ein Unternehmen beauftragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

§ 26a der EnEV verpflichtet Handwerksbetriebe dazu, eine Unternehmererklärung auszustellen. Erforderlich ist das immer dann, wenn Betriebe geschäftsmäßig Außenbauteile ändern, die oberste Geschossdecke dämmen oder Arbeiten an der Gebäudetechnik durchführen. Für Arbeiten in Eigenleistung benötigen Sie diese Erklärung nicht - dafür spricht auch die Tatsache, dass sie für selbst durchgeführte Sanierungsmaßnahmen Fördermittel der KfW bekommen. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Baubegleitung durch einen erfahrenen Energieberater, um Probleme und Bauschäden sicher auszuschließen.

Eine Verbindliche Aussage bekommen Sie von der für die EnEV verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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