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Expertenrat

Kann ich auch Rechnungen aus 2023 bei der Heizöl-Entlastung einreichen?

Frage von Renate D. am 24.04.2023 

Meine Mutter wohnt in einem Reihenhaus und ist 83 Jahre alt mit Pflegegrad 5. Habe Heizöl am 18.10.2022 bestellt und auf einmal wurde mir mitgeteilt, dass das Heizöl erst im Februar 2023 geliefert werden kann. Da bis zum Februar 2023 das Heizöl nicht mehr gereicht hätte, habe ich bei einem anderen Lieferanten zusätzlich Heizöl bestellt, der dann kurzfristig das Heizöl liefern konnte. Können im Mai 2023 beide Rechnung zur Heizöl-Entlastung eingereicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einreichen lassen sich Heizöl-Rechnungen, die zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 ausgestellt wurden. Aus diesem Grund ist es voraussichtlich nicht möglich, beide Rechnungen bei der Heizöl-Entlastung zu berücksichtigen. Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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