Meine Mutter wohnt in einem Reihenhaus und ist 83 Jahre alt mit Pflegegrad 5. Habe Heizöl am 18.10.2022 bestellt und auf einmal wurde mir mitgeteilt, dass das Heizöl erst im Februar 2023 geliefert werden kann. Da bis zum Februar 2023 das Heizöl nicht mehr gereicht hätte, habe ich bei einem anderen Lieferanten zusätzlich Heizöl bestellt, der dann kurzfristig das Heizöl liefern konnte. Können im Mai 2023 beide Rechnung zur Heizöl-Entlastung eingereicht werden?
Einreichen lassen sich Heizöl-Rechnungen, die zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 ausgestellt wurden. Aus diesem Grund ist es voraussichtlich nicht möglich, beide Rechnungen bei der Heizöl-Entlastung zu berücksichtigen. Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" zusammengestellt.