Mein Mann und ich sind Rentner, wohnen in Miete und müssen das Öl selber einkaufen. Am 15.09.2021 bezahlten wir für 2.314 Liter 1.734,81 € brutto, am 24.08.2022 für 1.927 Liter 3.006,06 €. Wir haben kein Vermögen, deshalb fragen wir, ob es nur für Gasabnehmer, egal wie reich sie sind, Zuschüsse gibt?
Nein, auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas und Brennholz sind Entlastungen vorgesehen. Abhängig von den gezahlten Mehrkosten bekommen Sie dabei Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro. Am 30. März 2023 konnten sich Bund und Länder auf die Kriterien zur Förderung einigen. Wir gehen daher davon aus, dass Sie den Zuschuss in Kürze (Anfang 2. Quartal 2023) beantragen können. Wo das möglich ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Ein Anrecht auf die Entlastung haben Sie, wenn Sie im Jahr 2022 Heizöl für mindestens 1,42 Euro pro Liter gekauft haben. Die Förderung berechnet sich dabei nach folgender Gleichung: 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge). Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 0,71 Cent pro Liter inklusive Steuer. Die Förderung muss mindestens 100 Euro betragen und ist auf 2.000 Euro gedeckelt.
Ein Beispiel: Wurden im Jahr 2022 1.500 Liter Heizöl für 1,75 Euro je Liter (insgesamt 2.625 Euro) gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro [0,8 x (2.625 - 2 x 0,71 x 1.500) = 396 Euro]
Aktuelle Informationen zum Thema haben wir auf der Seite "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" für Sie zusammengefasst. Hier lesen Sie auch, wo die Anträge in Ihrem Bundesland zu stellen sind, sofern diese Informationen bekannt sind.