Ist inzwischen geklärt, bei welcher Stelle in der Landesregierung der Heizölkostenzuschuss beantragt werden kann und woher ich die Formulare bekomme?
Aktuell gibt es den Zuschuss zur Entlastung hoher Kosten nicht leitungsgebundener Energieträger nur in Berlin. Aus anderen Bundesländern sind uns noch keine Informationen darüber bekannt, wo Anträge gestellt werden können und welche genauen Anforderungen einzuhalten sind.
Grund für die Verzögerung sind Abstimmungsprobleme zwischen Bund und Ländern. Während Ersterer die Mittel bereits freigegeben hat, sind die Bundesländer selbst für die gerechte Verteilung zuständig. Bislang funktioniert das jedoch nur in Berlin. Hier können Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro über die landeseigene IBB beantragt werden.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir auf der Seite "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" für Sie zusammengestellt. Über Neuigkeiten berichten wir darüber hinaus auch in unserem Newsletter.