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Expertenrat

Wie weise ich die Entsorgung der Ölheizung nach, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu bekommen?

Frage von Thorsten A. am 04.05.2026 

Wir haben die alte Ölheizung gegen eine Pelletheizung tauschen lassen. Nebenbei wurde auch der Klimageschwindigkeitsbonus beantragt. Für die Entsorgung der alten Öltanks liegt uns ein Entsorgungsnachweis vor. Die Ölheizung (Kessel) haben wir in Eigenleistung ausgebaut, aber noch nicht entsorgt. Auf Nachfrage, ob man für den Kessel keinen Entsorgungsnachweis benötigt, meinte der Heizungsbauer, dass ein Entsorgungsnachweis für die Öltanks genügt, um die Förderung zu beantragen, da der Kessel damit außer Betrieb ist.

Meine Frage ist: Benötige ich für den Kessel auch einen Entsorgungsnachweis und wenn ja, in welcher Form? Kann ich mir einen Nachweis von einem Schrotthändler ausstellen lassen oder benötige ich hier einen Nachweis eines zertifizierten Unternehmens?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen Entsorgungsnachweis von der Annahmestelle, um die Entsorgung der Anlage nachzuweisen. Die Entsorgung der Öltanks genügt dabei nicht, da Sie diese auch austauschen könnten. Fachunternehmer und Energieberater bestätigen die Entsorgung in der Bestätigung nach Durchführung (BnD).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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