Wir haben die alte Ölheizung gegen eine Pelletheizung tauschen lassen. Nebenbei wurde auch der Klimageschwindigkeitsbonus beantragt. Für die Entsorgung der alten Öltanks liegt uns ein Entsorgungsnachweis vor. Die Ölheizung (Kessel) haben wir in Eigenleistung ausgebaut, aber noch nicht entsorgt. Auf Nachfrage, ob man für den Kessel keinen Entsorgungsnachweis benötigt, meinte der Heizungsbauer, dass ein Entsorgungsnachweis für die Öltanks genügt, um die Förderung zu beantragen, da der Kessel damit außer Betrieb ist.
Meine Frage ist: Benötige ich für den Kessel auch einen Entsorgungsnachweis und wenn ja, in welcher Form? Kann ich mir einen Nachweis von einem Schrotthändler ausstellen lassen oder benötige ich hier einen Nachweis eines zertifizierten Unternehmens?
Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen Entsorgungsnachweis von der Annahmestelle, um die Entsorgung der Anlage nachzuweisen. Die Entsorgung der Öltanks genügt dabei nicht, da Sie diese auch austauschen könnten. Fachunternehmer und Energieberater bestätigen die Entsorgung in der Bestätigung nach Durchführung (BnD).