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Expertenrat

Ich saniere ein ZFH. Wie weise ich mein Eigentum nach, wenn ich den Ergänzungskredit 358 beantragen möchte?

Frage von Jens K. am 07.02.2025 

Wir haben bereits einen iSFP für die Sanierung unseres ZFH. Nun möchte ich als Eigentümer die entsprechenden Einzelmaßnahmen über die BAFA beantragen. Nach Erhalt des Zuschuss-Bescheides möchte ich zudem den Ergänzungskredit 358 der KFW beantragen. Inwieweit reicht hier der Eigentumsnachweis aus? Die obere Wohneinheit bewohnen mein Sohn und seine Frau dann neu. Ich verbleibe in der unteren EG-Etage.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den Ergänzungskredit aus dem KfW-Programm 359 beantragen. Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nach individueller Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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