Gibt es schon eine rechtlich verbindliche Information, dass es ab 2024 beim Einbau einer Ölheizung ein Mindestanteil an regenerativen Energien von 65 Prozent geben muss?
Eine entsprechende Regelung soll in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgenommen werden. Rechtlich verbindliche Vorlagen, Entwürfe oder Beschlüsse sind aktuell noch nicht verfügbar. Experten gehen davon aus, dass diese im Laufe des Jahres erscheinen und ab Januar 2024 in Kraft treten.